Lerch Wartungsverträge
Sie erwarten Zuverlässigkeit und Reaktionsschnelligkeit, wenn es um den Service
Ihrer Anlage geht. Als Kunde mit einem Wartungsvertrag stehen Sie bei uns an
erster Stelle.
Sicherheit durch Wartung
Um einen störungsfreien und sicheren Betrieb des
Aufzuges zu gewährleisten, sind regelmässige Wartungen unumgänglich und die Lebensdauer der Anlage
wird erhöht.
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Die SIA Norm 370 verlangt, dass Instandhaltung und Wartung von Aufzuganlagen
durchgeführt werden müssen. Diese Norm schreibt u.a. in der Ziffer 13.03
vor, dass:
- Aufzüge stets in betriebssicherem Zustand gehalten
werden müssen.
- Die Wartung durch fachkundige Personen zu erfolgen
hat.
- Bei ganzjährigem Betrieb in der Regel 12 Wartungen
pro Jahr durchzuführen sind.
- Von Ziffer 13 03 51 kann abgewichen werden, wenn die
Aufzüge nicht in öffentlichen Verkehrswegen und nicht unter besonderen
Umgebungseinflüssen in Betrieb sind; Ziffer 13 02 52.
In Abhängigkeit von den Anzahl Fahrten pro Woche, können die Wartungen wie
folgt vermindert werden:
< 2'000 Fahrten pro Woche = 6 Revisionen pro Jahr
2'000 bis 5000 Fahren pro Woche = 9 Revisionen pro Jahr
> 5'000 Fahrten pro Woche = 12 Revisionen pro Jahr
Die Wartungen können
für Wohnhäuser wie folgt vermindert werden:
- Mindestens 6 Wartungen pro Jahr für Aufzüge mit höchstens 4
Haltestellen
- Mindestens 9 Wartungen
pro Jahr für Aufzüge mit höchstens 8 Haltestellen