Die Aufzugsverordnung
ist am 1. August 1999 in Kraft gesetzt worden. Während einer
Übergangsfrist von 2 Jahren bis zum 31. Juli 2001, dürfen noch Aufzüge
nach den Vorschriften des bisherigen Rechts in Verkehr gebracht werden,
aber nur wenn für diese Aufzüge vor dem 31. Juli 2000 eine
rechtsgültige, definitive Baubewilligung erteilt wurde. Für alle
Aufzüge, für welche die Baubewilligung nach dem 31. Juli 2000 erteilt
wurde, gelten die neuen Vorschriften. Die wichtigsten Neuerungen für
Personenaufzüge und Lastenaufzüge mit Personenbegleitung sind:
- Ein Kabinennotrufsystem
- Kabinenabschlusstüren
- Eine Fangvorrichtung, die auch gegen
oben wirkt.
|