Die Aufzugsverordnung mit Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2001.
Die Aufzugsverordnung ist am 1. August 1999 in Kraft gesetzt worden. Während einer Übergangsfrist von 2 Jahren bis zum 31. Juli 2001, dürfen noch Aufzüge nach den Vorschriften des bisherigen Rechts in Verkehr gebracht werden, aber nur wenn für diese Aufzüge vor dem 31. Juli 2000 eine rechtsgültige, definitive Baubewilligung erteilt wurde. Für alle Aufzüge, für welche die Baubewilligung nach dem 31. Juli 2000 erteilt wurde, gelten die neuen Vorschriften. Die wichtigsten Neuerungen für Personenaufzüge und Lastenaufzüge mit Personenbegleitung sind: 
  • Ein Kabinennotrufsystem 
  • Kabinenabschlusstüren 
  • Eine Fangvorrichtung, die auch gegen oben wirkt. 
 

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